Allgemeine Geschäftsbedingungen der einzelnen Mitglieder der QRC Group
§ 1 Allgemeine Begriffsbestimmungen
1.1 In den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unsere Gesellschaft/unsere Unternehmung, die der jeweilige Vertragspartner des Kunden ist, mit dem Begriff „Verwender“ bezeichnet.
Der Vertragspartner des Verwenders ist (auch im Folgenden) der „Kunde“, das abzuschließende Vertragsverhältnis der „Vertrag“.
1.2 Gegenstand der vertraglichen Pflichten des Verwenders ist die „Leistung“. „Kandidaten“ sind Personen, die der Verwender dem Kunden für die bei diesem zu besetzende Position vorschlägt.
1.3 „Sonstiges Beschäftigungsverhältnis“ ist ein Rechtsverhältnis, das kein Arbeitsverhältnis ist, aufgrund dessen aber der Kandidat für den Kunden Dienst- oder Werkleistungen erbringt (Freelancing, etc.).
1.4 „Verbundene Unternehmen“ sind sämtliche Unternehmen, an denen der Kunde direkt oder mittelbar gesellschaftsrechtlich beteiligt ist, auch wenn diese die Voraussetzungen der §§ 15ff AktG nicht erfüllen.
1.5 „Partner“ sind Gesellschaften oder Personen, die Mitglieder der QRC Group sind und mit dem Verwender zusammen arbeiten.
1.6 „Bruttojahresgehalt“ oder „Zieleinkommen“ sind alle (auch anteiligen) geld- und geldwerten Leistungen, die der Kandidat für die ersten 12 Monate seines Arbeits- und/oder sonstigen Beschäftigungsverhältnisses erhält und/oder beanspruchen kann.
§ 2 Geltung der Bedingungen
2.1 Die Leistungen und Angebote des Verwenders erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verwender und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und/oder seiner Anlagen sowie der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
§ 3 Allgemeines zum Vertragsverhältnis
3.1 Angebote des Verwenders sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden sind für den Verwender nur bindend, wenn sie ausdrücklich und schriftlich durch den Verwender bestätigt wurden oder der Verwender die Leistung erbracht hat. Ein bestätigter Auftrag kann durch den Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung und unter Berücksichtigung der vom Verwender eventuell auferlegten Bedingungen geändert werden. Das gilt entsprechend für die Modifikation dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3.2 Der Verwender erbringt seine Leistungen gegenüber dem Kunden entweder selbst oder durch seine der QRC Group-Gruppe angehörigen Partner.
3.3 Der Kunde wird dem Verwender alle für die Durchführung dieses Vertrags und der in seinem Rahmen geschlossenen Einzelverträge erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen. Wird die erfolgreiche Vermittlung eines Kandidaten unmöglich, insbesondere weil die zu besetzende Position aus betriebsbedingten Gründen wegfällt, wird der Kunde den Verwender hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen.
3.4 Kommt zwischen dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen und dem Kandidaten ein Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis zustande, so wird der Kunde den Verwender hiervon unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzen. Er wird dem Verwender über die mit dem Kandidaten getroffene Vergütungsregelung Auskunft erteilen.
3.5 Der Verwender behält sich an allen Unterlagen von und über Kandidaten, die er dem Kunden zur Verfügung stellt, sämtliche Rechte uneingeschränkt vor. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verwenders ist der Kunde weder berechtigt, die Unterlagen selbst, noch deren Inhalt, Dritten zugänglich zu machen. Auf Verlangen des Verwenders ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Unterlagen unverzüglich und vollständig an den Verwender herauszugeben, wenn sie vom Kunden im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn eine Auftragserteilung durch den Kunden endgültig unterbleibt. Gegen den Anspruch des Verwenders auf Herausgabe der Unterlagen kann der Kunde kein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
3.6 Sämtliche Rechte und Pflichten des Verwenders aus diesem Vertrag gelten entsprechend auch im Verhältnis des Partners zum Kunde.
§ 4 Währung, Honorar in Sonderfällen
4.1 Wenn und soweit nicht abweichend im Vertrag geregelt, sind sämtliche Preisangaben des Verwenders in Euro.
4.2 Der Anspruch auf das Honorar entsteht auch dann, wenn der Kandidat innerhalb von 12 Monaten, nachdem der Verwender ihn dem Kunden zum ersten Mal vorgeschlagen hat, einen Arbeitsvertrag oder ein sonstiges Beschäftigungsverhältnis mit dem Kunden oder einem mit dem Kunden verbundenen Unternehmen abschließt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
5.1 Für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung des Kunden kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf dem Konto des Verwenders an.
5.2 Kommt der Kunde mit irgendeiner Zahlungspflicht in Verzug oder treten Umstände ein, durch die die Vermögenslage des Kunden verschlechtert bzw. dessen Kreditwürdigkeit beeinträchtigt wird, werden damit zugleich alle sonstigen Forderungen des Verwenders gegenüber dem Kunden fällig. Der Verwender ist in diesem Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder, nach vorheriger schriftlicher Ankündigung gegenüber dem Kunden, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur vollständigen Zahlung bzw. bis zur Änderung der Umstände nach Satz 1 zurückzubehalten.
5.3 Soweit keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen, kann der Kunde gegenüber Forderungen des Verwenders nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Gleiches gilt für die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts, einschließlich der Rechte aus § 369 HGB.
§ 6 Rechnungsstellung
6.1 Die Rechnungsstellung der Leistungen des Verwenders erfolgt ausschließlich über die QRC Group AG, Ulmenstr. 52 f, 90443 Nürnberg. Nur die QRC Group AG ist berechtigt, für den Verwender Abrechnungen nach Rechnungsstellung mit dem Kunden durchzuführen und ist inkassoberechtigt.
6.2 Zahlungen können nur mit schuldbefreiender Wirkung an die QRC Group AG bezahlt werden. Die QRC Group AG ist auch berechtigt, die Forderungen des Verwenders aus diesem Vertrag im eigenen Namen geltend zu machen und gerichtlich im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft geltend zu machen.
§ 7 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Salvatorische Klausel
7.1 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verwenders darf der Kunde die Rechte und Pflichten aus dem mit dem Verwender bestehenden Vertrag nicht an Dritte übertragen.
7.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Erfüllung ergeben, ist der Gerichtsstand Nürnberg.
7.3 Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, welche die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre.